Klasse B
Endlich frei sein…Das Auto ist der letzte Schritt um seine Unabhängigkeit auch ausleben zu können. Ausserdem kannst Du völlig easy auch auf die Vespa vom Kumpel.
Kraftfahrzeuge …
- ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
- zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg
- zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut
- (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).
Mindestalter
- 18 Jahre
- oder 17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“ BE
Eingeschlossene Klassen
AM und L
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