Klasse AM
Du bist bald 16? Kein Bock mehr auf Öffentliche? Genau das Richtige wäre nen Roller?
Zweirädrige Kleinkrafträder …
- auch mit Beiwagen
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- und einer elektrischen Antriebsmaschine
- oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
- oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Krafträder …
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- und einer elektrischen Antriebsmaschine
- oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge …
- jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren,
- einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren
- oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen
- darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Mindestalter
- 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen
keine
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