PKW-FÜHRERSCHEIN

Klasse B / BF17

Der klassische Pkw-Führerschein — dein Ticket zur Unabhängigkeit. Auch ab 17 als „Begleitetes Fahren“ möglich.

Umfang der Fahrerlaubnis

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Kraftfahrzeuge

Personenkraftwagen bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse.

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Fahrgäste

Du darfst bis zu 8 Personen befördern — plus dich als Fahrer.

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Anhänger

Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse sind uneingeschränkt zulässig. Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse sind zulässig, sofern die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschreitet.

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Eingeschlossene Klassen

Klasse L und Klasse AM.

Keine Lust auf Kupplungsstress?

Die Klasse B197 ist die moderne Alternative zur Klasse B: Du absolvierst deine Ausbildung und Prüfung ganz entspannt auf einem Automatikwagen, darfst danach aber trotzdem ohne Einschränkungen auch jeden Schaltwagen fahren. Du willst mehr erfahren? Zur Klasse B197 >

Voraussetzungen für die Antragstellung

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Mindestalter

18 Jahre (bzw. 17 Jahre für das „Begleitete Fahren“ ab 17).

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Ausbildungsbeginn

Die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden (also ab 17,5 Jahren für den regulären Führerschein oder ab 16,5 Jahren für BF17).

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Identitätsnachweis

Personalausweis (oder Reisepass in Kombination mit einer aktuellen Meldebescheinigung, nicht älter als 3 Monate).

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Erste-Hilfe-Kurs

Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in „Erster Hilfe“ (9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten).

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Sehtest

Bescheinigung über einen bestandenen Sehtest gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 2 Jahre).

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Lichtbild

Ein aktuelles, biometrisches Passfoto.

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Antragstellung

Der Antrag muss persönlich bei der für deinen Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.

Spezifikationen für Klasse BF17

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Einverständniserklärung

Sofern du minderjährig bist, ist eine Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten erforderlich.

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Begleitpersonen

Begleitpersonen müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Fahreignungsregister in Flensburg maximal 1 Punkt enthalten. Während der Fahrt gilt für die Begleitperson eine Höchstgrenze von 0,5 Promille sowie ein striktes Drogenverbot.

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Dokumente der Begleitpersonen

Die Daten der Begleitpersonen müssen gemeldet werden. Für jede Begleitperson ist eine Kopie des Personalausweises sowie eine Kopie des Führerscheins einzureichen.

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Prüfungszeitraum

Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag, praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag.

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Rechtlicher Status

Die Prüfungsbescheinigung ist nur in Deutschland und Österreich gültig und muss stets in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis mitgeführt werden.

Bereit für deinen Führerschein?

Du hast noch Fragen zur Klasse B oder BF17? Sprich uns einfach an – wir beraten dich gerne persönlich.