PKW-FÜHRERSCHEIN
Klasse B / BF17
Der klassische Pkw-Führerschein — dein Ticket zur Unabhängigkeit. Auch ab 17 als „Begleitetes Fahren“ möglich.
Umfang der Fahrerlaubnis
Kraftfahrzeuge
Personenkraftwagen bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse.
Fahrgäste
Du darfst bis zu 8 Personen befördern — plus dich als Fahrer.
Anhänger
Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse sind uneingeschränkt zulässig. Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse sind zulässig, sofern die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschreitet.
Eingeschlossene Klassen
Klasse L und Klasse AM.
Keine Lust auf Kupplungsstress?
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Voraussetzungen für die Antragstellung
Mindestalter
18 Jahre (bzw. 17 Jahre für das „Begleitete Fahren“ ab 17).
Ausbildungsbeginn
Die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden (also ab 17,5 Jahren für den regulären Führerschein oder ab 16,5 Jahren für BF17).
Identitätsnachweis
Personalausweis (oder Reisepass in Kombination mit einer aktuellen Meldebescheinigung, nicht älter als 3 Monate).
Erste-Hilfe-Kurs
Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in „Erster Hilfe“ (9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten).
Sehtest
Bescheinigung über einen bestandenen Sehtest gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 2 Jahre).
Lichtbild
Ein aktuelles, biometrisches Passfoto.
Antragstellung
Der Antrag muss persönlich bei der für deinen Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.
Spezifikationen für Klasse BF17
Einverständniserklärung
Sofern du minderjährig bist, ist eine Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten erforderlich.
Begleitpersonen
Begleitpersonen müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Fahreignungsregister in Flensburg maximal 1 Punkt enthalten. Während der Fahrt gilt für die Begleitperson eine Höchstgrenze von 0,5 Promille sowie ein striktes Drogenverbot.
Dokumente der Begleitpersonen
Die Daten der Begleitpersonen müssen gemeldet werden. Für jede Begleitperson ist eine Kopie des Personalausweises sowie eine Kopie des Führerscheins einzureichen.
Prüfungszeitraum
Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag, praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag.
Rechtlicher Status
Die Prüfungsbescheinigung ist nur in Deutschland und Österreich gültig und muss stets in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis mitgeführt werden.
Bereit für deinen Führerschein?
Du hast noch Fragen zur Klasse B oder BF17? Sprich uns einfach an – wir beraten dich gerne persönlich.