ANHÄNGER-FÜHRERSCHEIN
Klasse B96
Mehr ziehen – ganz ohne Prüfung. Die Alternative für leichtere Gespanne bis maximal 4.250 kg zulässige Gesamtmasse.
Umfang der Fahrerlaubnis
Fahrzeugkombination
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger.
Gewichtsgrenze
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Zugfahrzeug plus Anhänger) darf mehr als 3.500 kg, aber maximal 4.250 kg betragen.
Hinweis
Das Zugfahrzeug darf eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten.
Doch mehr Last geplant?
B96 reicht nicht aus? Für Gespanne über 4.250 kg oder schwere Anhänger ist die Klasse BE die ideale Lösung. Erfahre mehr über deine Möglichkeiten: Zur Klasse BE >
Voraussetzungen für die Antragstellung
Mindestalter
18 Jahre (bzw. 17 Jahre für das „Begleitete Fahren“ ab 17).
Vorbesitz Klasse B
Du musst bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen oder die Prüfung für Klasse B zeitgleich ablegen.
Identitätsnachweis
Personalausweis (oder Reisepass in Kombination mit einer aktuellen Meldebescheinigung, nicht älter als 3 Monate).
Lichtbild
Ein aktuelles, biometrisches Passfoto.
Besonderheiten der Klasse B96
Keine Prüfung
Für die Erweiterung auf B96 ist keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich.
B96 = Kompakte Fahrerschulung
Anstatt einer Prüfung absolvierst du eine praxisorientierte Schulung. Diese besteht aus einem kurzen theoretischen Teil und praktischen Fahrübungen.
Eintragung
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung erhältst du eine Bescheinigung. Diese musst du bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, um die Schlüsselzahl 96 in deinen Führerschein eintragen zu lassen.
Bereit für deinen Führerschein?
Du hast noch Fragen zur Klasse B96? Sprich uns einfach an – wir beraten dich gerne persönlich.