Klasse AM

Du bist bald 16? Kein Bock mehr auf Öffentliche? Genau das Richtige wäre nen Roller?

Zweirädrige Kleinkrafträder …

  • auch mit Beiwagen
  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
  • und einer elektrischen Antriebsmaschine
  • oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
  • oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

Krafträder …

  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
  • und einer elektrischen Antriebsmaschine
  • oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge …

  • jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
  • und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren,
  • einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren
  • oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen
  • darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Mindestalter

  • 16 Jahre

Eingeschlossene Klassen

keine

Fragen?

Bei Interesse an weiteren Informationen oder einem unverbindlichen Angebot einfach unser Kontaktformular ausfüllen.